Haben Sie Probleme am Arbeitsplatz, weil Sie eine Frau sind?
Werden Sie bei Einstellungen oder in Ihrer Karriere benachteiligt?
Für diese Probleme gibt es die Gleichstellungsrätin. Sie setzt sich für die Förderung der Frauen im Berufsleben und für die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann in der Arbeitswelt ein. Falls es notwendig ist, kann sie Ihnen auch in Gerichtsverfahren beistehen.
http://www.donne-lavoro.bz.it/300d4567.html
Gleichstellungsrätin:
Drin Simone Wasserer
Die Sprechstunden der Gleichstellungsrätin finden statt in
Bozen:
jeden Donnerstag von 14.30 bis 17.00 Uhr
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
Tel: 0471 418 502 (Telefonsekretariat)
Fax: 0471 418 509
Die Sprechstunden der Gleichstellungsrätin sind nach Vereinbarung auch in Meran, Brixen und Bruneck möglich. Anmeldung unter:
Tel: 0471 41 85 02
Wer an die Gleichstellungsrätin schreiben möchte:
gleichstellungsraetin@provinz.bz.it
Gleichstellungsgesetz als Grundlage
Das Gleichstellungsgesetz (GlG) trat am 1. Juli 1996 in Kraft. Es ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann.
Das GlG gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, von der Anstellung über die Weiterbildung bis zur Kündigung, vom Lohn bis zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Verboten sind sowohl direkte wie indirekte Diskriminierungen.
Das GlG sieht Finanzhilfen für wegweisende Projekte und Beratungsstellen zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben vor.
Im GlG sind auch die Aufgaben des Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann definiert.
Detaillierte Informationen unter:
http://www.gleichstellung-schweiz.ch
www.admin.ch/ch/d/sr/151_1/index.html
www.humanrights.ch/home/front_content.php
Kontakt bei Fragen zur Gleichstellung:
Eidg. Büro für die Gleich-
stellung von Frau und Mann
Schwarztorstrasse 51
CH-3003 Bern
Telefon 031 322 68 43
Fax 031 322 92 81
ebg@ebg.admin.ch
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat das Gleichbehandlungsrecht in Österreich in einer "Leichter-Lesen-Version" erstellt. Bei Leichter-Lesen geht es darum, komplizierte (Rechts)Texte in einfacher Sprache zu erklären. Die LL-Version steht zum Download unter:
www.chancen-gleichheit.at/ChancenGleichheit/Publikationen/default.htm
Es gibt auch kostenlose Exemplare von der *LL-Version in Druckform*. Sollten Sie Interesse haben, würden wir Ihnen Exemplare zukommen lassen. Bitte die genaue Anschrift bekannt geben.
Seit 1. Juli 2004 ist das neue Gleichbehandlungsgesetz. Der Geltungsbereich erfasst Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem Vertrag beruhen, mit Ausnahme der Arbeitsverhältnisse land- und forstwirtschaftlicher ArbeiterInnen und der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse zum Bund und zu den Gebietskörperschaften.
Es umfasst neben die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt, die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt, sowie die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in den sonstigen Gebieten.
Für weitere Informationen:
FrauenratgeberIn
http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=20681
Kontakt bei Fragen zur Gleichbehandlungsgesetze:
Mag. Monika Groser
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Regionalanwältin für die Gleichbehandlung
von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Tirol, Salzburg und Vorarlberg
Leipzigerplatz 2
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 343032
Fax: +43 512 34303210
E-Mail:
monika.groser@bka.gv.at
Web:
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at